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Rechtlicher Rückblick auf das vergangene Jahr von unserer Kooperationspartnerin Julia Ruch.

 

Die Anwältin Julia Ruch führt die Aktivkanzlei und berät Betreiber in der Fitness- und Gesundheitsbranche. Ihren Jahresrückblick möchten wir unseren Kunden über diesen Blog zukommen lassen. Bei weiteren Informationen könnt ihr Julia Ruch gerne kontaktieren unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

 

 

Hier kommt nun der zweite Teil des Jahresrückblicks:

 

  • 6 Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch

Grundsätzlich ist es so, dass dein Mitarbeiter seinen Urlaub bis zum Jahresende nehmen muss, sonst verfällt dieser.  Nun hat das Gericht aber festgestellt, dass du deine Mitarbeiter auf diese Verjährung explizit hinweisen musst. Nur wenn dein Mitarbeiter dann seinen Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat, kann der Urlaub verfallen.

 

  • 7 Google Fonts: Abmahnwelle wegen Verstoß gegen DSVGO

Jede Person, die eine Website betreibt, muss einige rechtliche Dinge beachten, ansonsten drohen hohe Kosten aufgrund von Abmahnungen. Zu diesen grundlegenden Dingen gehören das Führen eines Impressums und das Beachten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wer auf seiner Website Google Fonts nutzt, kann damit gegen die DSGVO verstoßen.

 

  • 8 Fachkundenachweis für EMS

Jeder der EMS anwendet braucht einen entsprechenden Fachkundenachweis und die Studio-Betreiber & Betreiberinnen müssen sicherstellen, dass nur noch Trainer und Trainerinnen EMS durchführen, die diesen Fachkundenachweis haben.

Bitte beachten: Der Fachkundenachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden.

 

  • 9 Gesetz für faire Verbraucherverträge – Klappe die zweite!

Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge beinhaltet noch eine zweite wichtige Neuerung, und zwar für den Bereich „Online-Verträge“.

Seit dem 1.7.2022 ist für Online-Verträge ein Kündigungsbutton verpflichtend. Wenn Du über deine Website die Möglichkeit anbietest, online einen Mitgliedsvertrag abzuschließen, dann brauchst du als Gegenstück auch einen Kündigungsbutton.

 

  • 10 Einseitige Beitragserhöhung durch Gesundheitsanbieter und Fitnessstudios

Anfang 2022 hatte McFit versucht einseitig den Mitgliedsbeitrag um 25% zu erhöhen. Schnell kam die Frage auf: „Dürfen die das einfach so machen?“.

Jaein!

Ja, wenn McFit nachweisen kann, dass die Preiserhöhung erforderlich ist, um konkrete, höhere Kosten zu decken. Der Gewinn darf damit nicht gesteigert werden.

Um eine Preisanpassung wirksam gegenüber Verbrauchern durchsetzen zu können, müssen aber auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, hat die aktivKANZLEI in einem Blog-Artikel zusammengestellt: https://www.aktivkanzlei.de/blog/fitnessstudio-beitrage-erhohen

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