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„Der Kunde trainiert auf eigene Gefahr.“ Habt Ihr diese beliebte, aber angreifbare Klausel auch in Euren AGB stehen? In diesem Fall wären Abmahnungen seitens Konkurrenten, Verbraucherverbände und Abmahnvereine berechtigt - im Ernstfall müsst Ihr sogar selbst haften!

 

Sportrechtsberaterin Julia Ruch erklärte uns, dass man durch AGB als Betreiber die persönliche Haftung und die Pflichten beschränken kann. Die Klauseln dürfen jedoch die gesetzlichen Vorgaben nicht unterlaufen und den Kunden als Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.


Daher darf die Klausel nicht lauten: „Der Kunde erkennt den Haftungsausschluss des Studios für Schäden jeder Art an.“ Eine AGB-Klausel ist nämlich stets unwirksam, wenn diese den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beinhaltet. Ebenso unwirksam ist der Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Gern verwendet und dennoch unwirksam ist insbesondere die eingangs genannte Klausel: „Der Kunde nimmt auf eigene Gefahr am Training teil.“ Als Studiobetreiber hat man eine sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Das bedeutet, dass Ihr bestmöglich alle Gefahren von Euren Kunden fernhalten müsst. Diese Pflicht kann nicht auf den Kunden übertragen werden.

 

In der Praxis werden solche Formulierungen fälschlicherweise immer wieder übernommen, „wahrscheinlich, weil sie sich einfach so gut anhören“, so Frau Ruch.

 

Oftmals ist nicht mal der verletzte Kunde das eigentliche Problem. Denn letztendlich interessiert es die Krankenkassen nicht, ob die Verletzung „aus eigenem Verschulden“ des Kunden entstanden ist. Sollte der Kunde aufgrund der Verletzung Medikamente, Gehhilfen und vielleicht Reha benötigen, ist es die Krankenkasse direkt, die sich bei Euch meldet und Schadensersatz für ihre Kosten einfordert. Auch der Arbeitgeber wäre berechtigt, sich die Entgeltfortzahlung bei Euch wiederzuholen, wenn Ihr die Verletzung verschuldet habt und es aufgrund der Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt.

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