Showroom Kontakt

Selbstzahler im Trainingsbereich:

5 Dinge, die im Mitgliedsvertrag stehen müssen, damit dieser wirksam ist

 

Mit ordentlichen Verträgen und AGB könnt Ihr Eure Haftung begrenzen und Schadensersatzforderungen abwehren. Außerdem könnt Ihr mit verständlichen, transparenten und wirksamen Reglungen bestimmen, was in Eurem Studio oder Eurer Praxis und den Trainingsstunden gelten soll.

Damit das auch funktioniert müssen die folgenden fünf Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:

 

  1. Vertragspartner

    Zum notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages gehören die Personen, zwischen denen der Vertrag gelten soll. Der Vor- und Nachname des Kunden sowie die vollständige Anschrift sind wichtig für den Fall, dass Ihr rechtliche Schritte gegen das Mitglied einleiten müsst, z.B. wegen Beitragsrückständen.

 

  1. Vertragsgegenstand

    Weiter gehören in den Vertrag die Angabe zum Beitrag sowie sonstigen Pauschalen, die Vertragslaufzeit und welche Bereiche (Gerätepark, Sauna, etc.) und Leistungen (Kurse, Getränke, etc.) vom Kunden in Anspruch genommen werden dürfen. Die Zahlungsmodalitäten, Verlängerungs- und Kündigungsfristen sowie die Angaben zur außerordentlichen Kündigung können hingegen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.

 

  1. SEPA-Mandat, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz

    Um die Beiträge vom Konto des Mitglieds einziehen zu können, benötigen Sie ein separates SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Das Mitglied gibt dazu seine IBAN und (wenn nötig) den BIC an. Im Gegenzug muss dem Mitglied mitgeteilt werden, unter welcher Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz der Beitrag von seinem Konto abgebucht wird.
    Achtung: Ein Lastschriftmandat gilt zunächst unbefristet, kann aber vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Sobald der Widerruf erfolgt ist, dürfen keine Beiträge mehr abgebucht werden. Auch dann nicht, wenn Ihr davon ausgeht, dass der Widerruf unwirksam ist.

 

  1. Besondere Einwilligungen

    Viele Studios und Praxen ist gar nicht bewusst, dass sie besonders schützenswerte Daten der Mitglieder verarbeiten. Jedoch handelt es sich bei Größe, Alter, Gewicht, Vorerkrankungen etc. um biometrische Daten sowie Gesundheitsdaten, die nach der DSGVO besonders zu schützen sind. Daher brauchen Sie für die Verarbeitung die Einwilligung des Mitglieds. Diese Einwilligung holen Sie sich am einfachsten gleich bei Vertragsschluss ein.

 

  1. Einbeziehung der AGB

    Solltet Ihr über gesonderte AGB verfügen, vergesst nicht, diese explizit in den Mitgliedsvertrag einzubeziehen. Andernfalls könnt Ihr Euch im Streitfall nicht darauf berufen.

 

Übrigens kommt aus juristischer Sicht ein Vertrag bereits zu Stande, wenn Ihr Leistungen anbietet und der Kunde diese in Anspruch nimmt. Im Streitfall müsst Ihr aber beweisen, was Ihr mit dem Kunden vereinbart habt. Daher empfiehlt es sich schriftlich (selbstverständlich auch digital möglich) festzuhalten, welche Konditionen gelten sollen.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.